Die Kunststiftung
Perdita und Hans-Peter Kunze

Die Stiftung wurde im September 2011 von Perdita Adrian-Kunze und Hans-Peter Kunze gegründet.
Sie führt den Namen „Kunststiftung Perdita und Hans-Peter Kunze“ und ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gifhorn.

Ziele

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung der bildenden Kunst durch ideelle und materielle Beiträge.

Dieses Ziel soll insbesondere durch die Förderung von besonders begabten Künstlerinnen und Künstlern der jüngeren Generation aus den Gebieten der Malerei, Plastik, Grafik, Fotografie und Neuen Medien verwirklicht werden.

Das geschieht über:

  • Stipendien
  • Sachkosten- und Ausstellungszuschüsse
  • Belebung des Dialoges über Gegenwartskunst durch Vorträge, Diskussionen, Veröffentlichungen
  • Durchführung von und Beteiligung an Ausstellungen

Abgerundet wird der Stiftungszweck durch den Aufbau und die Pflege einer Kunstsammlung mit Werken der zeitgenössischen Kunst.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele und ist selbstlos tätig.

Organe

Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand.
Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat er einen Beirat eingesetzt.

Beirat

Boris Becker

Fotograf und Filmemacher

Diandra Donecker

Geschäftsführerin und Partnerin, Auktionshaus Grisebach

Julia Garnatz

Galeristin

Prof. Leiko Ikemura

Künstlerin

Dr. Eva Morawietz

Wissenschaftliche Leitung, Stiftung LUDES, Potsdam, Kuratorin KUNST im WESTEND e.V., Vorstand 'Figuren im Park' - Stiftung von Heidi & Dieter Brusberg mit den DRK Kliniken Berlin Westend

Prof. Dr. Susanne Pfleger

Kunsthistorikerin und Kuratorin, Honorarprofessur Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Ehrenmitglied Vorstand

Satzung

Die Satzung der Kunststiftung Perdita und Hans-Peter Kunze können Sie sich hier als pdf downloaden.

Art der Förderung

Die bisherige Förderung umfasst Jahresstipendien sowie Ankäufe und die Unterstützung von Publikationen und Ausstellungen.

Bitte beachten Sie:
Initiativbewerbungen sind nicht möglich.
Unaufgefordert eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, sondern gehen in den Besitz der Stiftung über.